Auf dem Gebiet Zivilprozessführung verfügen wir über erhebliche Erfahrung und Fachkenntnisse hinsichtlich:
- Schuldeneintreibung
- Geschäftsstreitfälle
- Streitfälle unter dem Trade Practices Act.
Bei einer Klage unterscheidet man zwischen 2 Etappen: die erste gipfelt in dem Erlass des Urteils; die zweite befasst sich mit der Urteilsvollstreckung.
Vollstreckungsmethoden schliessen u. a. folgende ein:
- Verhör des Schuldners über seine Vermögenswerte
- Bankrottverfahren gegen den Schuldner
- Pfändung und Verkauf von Immobilien und sonstigem Eigentum des Schuldners
- Abwicklung einer Aktiengesellschaft.
Wir strengen uns an, den Fall erfolgreich, rechtzeitig und rentabel zu verfolgen.